Tätigkeitsbereich
Tätigkeitsbereich
"Wenn der Mandat zufrieden ist, sind wir auch zufrieden"
Unsere Kanzlei ist auf die steuerliche Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Ärzten und allen anderen freien Berufen und Privatpersonen spezialisiert.
- Erfahren
- Innovativ
- Digital
- Familiär
Leistungsangebot
Wir können Ihnen in unserem Hause folgende Leistungen anbieten:
- Erstellung der Steuererklärung
- Einkommensteuererklärung
- Erbschafts-/Schenkungssteuererklärung
- Lohnsteuerermäßigungsanträge
- Steuerliche Beratung und Auskünfte
- Planung der Steueroptimierung für die Zukunft
- Rechtsbehelfe mit den Finanzbehörden
- Anträge beim Finanzamt
- Unterstützung bei der Einführung von Digitalisierungslösungen
- Optimierung bei der digitalen Zusammenarbeit durch Schaffung von digitalen Schnittstellen
- Investitions-, Vermögensplanungen
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Verträge (in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten)
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (ggf. in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern)
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Einlegung von Rechtsbehelfen bei Steuerbehörden, ggf. Finanzgericht
- Stellung von Anträgen
- Herabsetzung von Steuervorauszahlungen
- Ratenzahlungsanträge
- Anträge aller Art bei Steuer- und Finanzbehörden
- Unternehmensnachfolge
- Rechtsformwechsel
- Treuhändertätigkeit
- Mithilfe bei Steuerstrafverfahren
- Steuerliche Beratungen
- Steuerliche Auskünfte
- Existenzgründung
- Gründungsberatung
- Prüfung und Analyse von Unternehmensübernahmen
- Verträge (in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten)
- Rechnungswesen
- Finanzbuchführung, inkl. Kunden- und Lieferantenbuchhaltung (Bilanz)
- Zahlungsverkehr
- Mahnwesen
- Betriebswirtschaftliche Auswertung
- Offene Posten Auswertung
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Lohnabrechnung
- Lohn und Gehaltsabrechnung
- Lohn und Gehaltsabrechnung für das Baugewerbe
- Jährliche anfallende Leistungen
- Jahresabschluss
- Steuererklärungen
Honorar
Hier sind wir an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Diese richtet sich nach dem Gegenstandswert, bzw. dem Zeitaufwand. An diese Gebührenordnung sind sämtliche Steuerberater gebunden.